Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Wie das Bundesverfassungsgericht heute entschieden hat, müssen sofort alle bis dato gespeicherten Daten bei Telekommunikationsanbietern etc. gelöscht werden. Ferner sind alle Punkte der Klage bestätigt worden und die Speicherung von Nutzungsdaten unbescholltener User im Internet auf generellen Verdacht hin ist verfassungswidrig.

Nichts anderes als ein solches Ergebnis haben die führenden Datenschützer und Akademiker, die diese Klage eingereicht hatten, von Anfang an bemängelt. Jedoch sollte dieses Gesetz von Seiten der Politik um jeden Preis umgesetzt werden, um durch eine nicht vorhandene "Gefahr" aus dem Internet heraus, eine Rechtfertigung zu finden in der digitalen Privatsphäre der Bürger deren "Schuld" grundsätzlich voraus zu setzen. Diese Vorgehensweise ist verfassungswidrig und muß schnellstmöglich rückgängig gemacht werden. Die führenden Internetprovider haben bereits begonnen die gesammelten Daten der letzten 6 Monate zu löschen.

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